An der Flensburger Förde zu Hause…

Wasser- und Bodenverband Munkbrarupau

Herzlich Willkommen auf unserer Website. Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Unsere Aufgaben

Hier möchten wir Ihnen kurz erläutern, was der Wasser- und Bodenverband Munkbrarupau für seine Mitglieder macht, wie er organisiert ist und wie die Mitgliedschaft geregelt ist.

Was tun wir?

Die wichtigste Aufgabe des Verbandes ist die Gewässerunterhaltung im Verbandsgebiet.
Der Verband ist hier zuständig für Unterhaltung und Pflege der Auen, Verrohrungen und Rohrleitungen, die das Regenwasser von den Feldern und Grundstücken im Verbandsgebiet in die Ostsee abführen. Daneben wird bei Schausende der Küstenschutz durch einen  Regionaldeich sichergestellt.

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Auch das Schöpfwerk in Schausende, dass die Entwässerung des Großen Noores, der Kläranlage und des Campingplatzes in Holnis gewährleistet, ist in der Unterhaltungspflicht des Wasser- und Bodenverbandes.
Für den Regionaldeich und für das Schöpfwerk werden von den Vorteilshabenden gesonderte Beiträge gehoben.
Der Wasser- und Bodenverband Munkbrarupau ist zuständig für den Wasserabfluss im ca. 5.500 ha großen Verbandsgebiet. Es umfasst die Stadt Glücksburg, die Gemeinden Munkbrarup, Wees, Ringsberg, und Teile von Langballig, Husby und Hürup.
Zur Festlegung des Grenzverlaufes wurde ermittelt in welche Richtung das Niederschlagswasser abgeleitet wird. Die wichtigsten offenen Gewässer des Verbands sind die Munkbrarupau, die Schwennau, der Polldammer Wasserlauf und die Königsau. Das meiste Wasser gelangt durch das Stadtgebiet von Glücksburg in die Innenförde.

Im Anlagenverzeichnis des Verbandes sind offene Gewässer und Rohrleitungen mit
insgesamt 130 km Länge verzeichnet. Durch die Unterhaltung der Gewässer wird das gleichmäßig auf alle Grundstücke fallende Niederschlagswasser möglichst schadlos in Richtung Ostsee abgeführt.
In den Ortslagen werden in der Regel Schmutz- und Regenwasser von den Gemeinden in der Kanalisation erfasst. Das in der Kläranlage gereinigte Abwasser und das eingesammelte Regenwasser werden dann aber auch durch die vom Wasser- und Bodenverband unterhaltenen Gewässer weiter abgeleitet. Gleichzeitig werden im Rahmen der Gewässerunterhaltung wichtige Aufgaben im Sinne des Naturschutzes (z.B. Pflege und
Erhaltung von Fließgewässern) durchgeführt.

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Wer sind wir?

Wasser- und Bodenverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Als regionale Selbstverwaltungen sind die Wasser- und Bodenverbände mit ehrenamtlich tätigem Vorstand und Verbandsausschuss vor Ort für den geregelten Wasserabfluss im Verbandsgebiet zuständig. Unser Verband unterhält die in unserem Anlagenverzeichnis beschriebenen
Anlagen. Es sind offene Gewässer, Gräben, Rohrleitungen, ein Deich und ein Schöpfwerk.

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Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit der Wasser- und Bodenverbände ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg.
Mitglieder des Verbandes sind nach den gesetzlichen Bestimmungen des Landeswasserverbandsgesetzes
(LWVG) und der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Munkbrarupau die jeweiligen Eigentümer aller Grundstücke, die sich in seinem Verbandsgebiet befinden.
Diese Mitgliedschaft beruht also nicht auf Freiwilligkeit, sondern besteht Kraft des Gesetzes.
Die notwendigen Daten zur Pflege des Mitgliederverzeichnisses erhalten wir auf der o.g. gesetzlichen Grundlage von den Katasterämtern des Landes Schleswig-Holstein.

Mitglieder und Beiträge

Alle Grundstückseigentümer im Verbandsgebiet sind Mitglied im Verband. Die Kosten für die Unterhaltung der Gewässer und Rohrleitungen sowie für die innere Organisation des Verbandes sind nach dem Landeswasserverbandsgesetz (LWVG) von allen Mitgliedern durch Beiträge aufzubringen.
Die Berechnung der Beiträge erfolgt auf der oben genannten gesetzlichen Grundlage.

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Die Höhe der Beiträge wurde dementsprechend vom Verbandsausschuss in der Haushaltssatzung beschlossen. Hier finden Sie die Haushaltssatzung zum Download.
Der Verband ist bestrebt die Beiträge stabil zu halten. Die Arbeit in den Gremien erfolgt ehrenamtlich. Ein Wasser- und Bodenverband sollte solide geführt werden, muss aber keine Gewinne erwirtschaften.

Die Beiträge werden vier Wochen nach Zustellung eines Bescheides fällig.
Der Beitrag besteht aus einem Grundbeitrag bzw. Mindestbeitrag pro Mitglied von 15,00 € jährlich sowie einem Flächenbeitrag und ggf. weiteren Zuschlägen. Der Flächenbeitrag wird jedoch nicht erhoben, wenn für einen Eigentümer die Gesamtgröße der Grundstücke insgesamt 5000 m² nicht überschreitet.
Zuschläge werden dann erhoben, wenn z.B. gesammeltes Regenwasser direkt in die
Rohrleitungen des Verbandes eingeleitet wird oder wenn größere Grundstücksanteile bebaut bzw. befestigt sind.
Hinweis:
Unberührt von dieser Beitragshebung sind die Gebühren, die Grundstückseigentümer für die Ableitung von Schmutz- und Regenwasser und die Benutzung der Kanalisation an die Gemeinde zahlen.

Unser Vorstand

Karl-Henning Diederichsen - Verbandsvorsteher Wasser- und Bodenverband Langballigau

Ernst Uwe Lorenzen

Verbandsvorsteher

Mail: verbandsvorsteher@wabov-munkbrarupau.de

Martin Sacht - Verbandsrechner WaboV Langballigau

Frank Jessen

stellv. Verbandsvorsteher

Mail: stellv.verbandsvorsteher@wabov-munkbrarupau.de

Dirk Herrmann

Holnis

Thomas Jacobsen

Husby

Knut Asmussen

Ringsberg

Philip Hansen

Maasbüll

Bent Hansen

Büllemoos

Willi Johannsen

Iskiersand

Peter-Diedrich Henningsen

Bockholm

Kristina Franke

Glücksburg

Das Verbandsgebiet

Das Verbandsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes Munkbrarupau umfasst die Einzugsbereiche der Munkbrarupau, der Schwennau und ihrer Zuflüsse, einschließlich des Polldammer Wasserlaufes. Die Munkbrarupau fließt durch den Rüder See. Das Wasser wird in Glücksburg am künstlichen Damm des Sees beim Überlauf Sorgenfrei abgeleitet und wird beim Sportplatz in die Schwennau geleitet. Ein kleiner Teil des Seewassers wird durch den Schlossteich zur Schwennau geleitet. Die Schwennau mündet im gleichnamigen Stadtgebiet in die Flensburger Förde. Die Einzugsbereiche weiterer kleinerer Wasserläufe zur Flensburger Förde von Meierwik bis zur Königsau bei Siegumlund gehören darüber hinaus zum Verbandsgebiet.
Alle Verbände an der Flensburger Förde sind zusammengeschlossen im Gewässer- und Landschaftsverband Flensburger Förde (GuLV).

Verbandsgebiet des Wasser- und Bodenverband Langballigau

Satzung

Hier finden Sie  die Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Munkbrarupau zum Download.

Bildergalerie

Hier finden Sie eine kleine Auswahl an Bildern unserer Arbeit aus unserem Verbandsgebiet.